Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR REISEVERMITTLUNGS-LEISTUNGEN.

Sehr geehrter Reisegast,

wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten Reisekunden und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reisevermittlerin vereinbarten Geschäftsbedingungen darlegen:

1. Geltung

Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalterin auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt sich insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.

Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.

2. Anmeldung / Buchung

2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch online), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen). Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter, Hotels und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird.

2.2 Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung des Veranstalters ausdrücklich anerkannt.
Bei Anmeldungen via Internet bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der Geschäfts- und Reisebedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger durch das Anklicken eines hierfür zur Verfügung stehenden Buttons oder durch Aktivieren einer entsprechenden Check-Box.

2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings Nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters 

3. Zahlungen

3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. 

Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen im Reisebüro zur Abholung bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sicher gestellt wird.

Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.

3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung gestellt wird.

3.3 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen - außer in Fällen der Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.

3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

4. Leistungsänderungen

Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung.

5. Rücktritt / Umbuchungen / Aufwendungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritter die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 6.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Für Flugpauschalreisen (gilt nicht, wenn der Flug durch den Reisenden selbst gebucht wurde):

bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 %

ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %

ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %

ab 13.Tag bis 6. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab 5 bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %

ab 2 Tag vor  Reiseantritt 95 %

Für Kur- und Wellnesspauschalreisen mit eigener bzw. Busanreise:

bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 %

ab 30. bis 23. Tag vor Reiseantritt 40 %

ab 22. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab 15.Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %

ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 %

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Im Falle eines Rück-tritts kann der Reiseveranstalter vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.3 (Stornopauschale) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von 35,- € erheben. 
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 € zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Restpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.7 Sollten Sie dem Reisebüro Umbuchungswünsche mitteilen, ist dieses verpflichtet, diese unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzuleiten. 

5.8 Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder Reservierungen, sowie Besorgung von Dokumenten und dergleichen, ist das Reisebüro berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.

6. Haftung

6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

6.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde.

6.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

6.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

6.5 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.

6.6 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

6.7 Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro aus positiver Vertragsverletzung des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

6.8  a.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Haustürabholung-Service kein Taxi-Service ist und dass es zu Verspätungen kommen kann.  Die Firma Jawa-Reisen GmbH ruft Sie einen Tag vor dem Abreisetermin an und Ihnen wird die Abfahrtzeit bekannt gegeben. Sie werden mit einem 9-Personen-Kleinbus oder mit einem PKW von zu Hause abgeholt und direkt zum Hotel gebracht. 
b. Wegen Zeitersparnisse das Umsteigen von einem Kleinbus in den anderen ist nicht ausgeschlossen.

c. Haustiere im Auto sind nicht erlaubt. Wegen Platzmangel können Sie leider keine Rollatoren mitnehmen. Rollatoren können Sie für 12,00 € p.Woche ausleihen. Jede Person kann einen Koffer mit einem Gewicht von bis zu 20 kg + eine Handtasche mitnehmen.

d. Vermittelt Reisebüro Polonia-Center lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Haustürabholung mit Kleinbus oder mit einem PKW) so haftet Reisebüro Polonia-Center nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

e. Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Online - Angeboten von Reisebüro Polonia-Center und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigungen ausgewiesenen Leistungen übernimmt Reisebüro Polonia-Center somit keinerlei Haftung.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisevermittlungsleistungen

des REISEBÜROS POLONIA-CENTER

Schlucker Matthias